Schön, dass Sie sich trauen…
ein Zeichen voreinander und vor Gott zu setzen: ‚Wir gehören zusammen und möchten zusammen bleiben.‘
Die Ehe ist ein Sakrament, ein sichtbares Zeichen Ihrer Liebe und der Nähe Gottes. Sie spenden sich als Brautpaar dieses Sakrament gegenseitig – im Vertrauen aufeinander und auf Gottes Liebe und Treue.
Bei der kirchlichen Trauung kommen Ihr Vertrauen, das Vertrauen in Gott und Gottes Vertrauen in Sie als Person und Paar zum Ausdruck. Gerade in schwierigen Zeiten des gemeinsamen Lebensweges kann dieses verbindende und verbindliche Ja-Wort aller zum Tragen kommen. Die Eheleute dürfen darauf vertrauen, dass Gott sie unterstützend und helfend begleitet. Gott ist treu: Gottes Zusage und Liebe gilt uns für immer und wird nicht zurückgenommen.
Dies ist der Kern der christlichen Ehe, die als lebenslanger und unauflösbarer Bund angelegt ist. Weil aber in jeder Form des Zusammenseins nicht nur die unerschütterliche Liebe Gottes, sondern auch unsere Unvollkommenheit und die zerbrechliche Liebe des Menschen mitwirkt, ist auch in der Ehe nicht alles stets unerschütterlich. Die Kirche nimmt dies ernst und bietet Begleitung und Beratung auch in Krisenzeiten an. Eine Trauung im heutigen globalen Kontext stellt die Kirche, Christinnen und Christen vor zusätzliche Herausforderungen: Sie räumt daher einer Liebe in der gegenwärtigen Vielfalt der Konfessionen und Religionen in hohem Mass Raum ein.
Bitte melden Sie sich frühzeitig:
Einerseits im katholischen Pfarramt, wo Sie wohnen (wenn beide noch einen eigenen Wohnorte haben: Am Wohnort des katholischen Parts bzw. - wenn beide katholisch sind - nach Wunsch) und andererseits bei der Kirche, in der Sie Ihre Trauung feiern möchten. Suchen Sie bitte rechtzeitig – am besten ein halbes Jahr im voraus – für eine katholische Trauung einen Seelsorger (Priester, Diakon), sofern Sie nicht in Ihrer Pfarrei heiraten - bzw. bei ökumenischen Trauungen oder Segnungen eine Seelsorgerin oder einen Seelsorger - , welche/r mit Ihnen die Trauung feiern und vorbereiten wird. Wir beraten Sie in dieser Hinsicht sehr gern. Angenommen, Sie und Ihre Partnerin, Ihr Partner sind konfessionsverschieden und Sie haben sich entschlossen nicht katholisch zu heiraten: Bitte informieren Sie uns als katholisches Pfarramt dennoch über Ihr Ehevorhaben: Sie erhalten dann für die Trauung eine sogenannte „Dispens von der katholischen Trauform“.
Mit dem Seelsorger/der Seelsorgerin Ihres Wohnortes führen Sie ein Gespräch über Ihre Planungen und gleichzeitig zur Ehe selbst: Sie füllen bei dieser Gelegenheit als Brautpaar mit ein sogenanntes „Ehedokument“ aus. Hier ergibt sich eine Gelegenheit zum Gespräch und Austausch über das Sakrament der Ehe. Im Ehedokument wird schriftlich festgehalten, dass die wesentlichen Bedingungen für eine gültige Trauung in gegenseitigem Einvernehmen erfüllt sind. Dem Dokument werden die Taufscheine beigelegt, die Sie in Ihrer Taufpfarrei bestellen können (spezielle Bescheinigungen, die zum Zeitpunkt der Eheschliessung nicht älter als drei Monate sein sollten). Mit dem Seelsorger oder der Seelsorgerin, der/die mit Ihnen die Trauung feiern wird, besprechen Sie den Hochzeitsgottesdienst. Dabei freuen wir uns, mit Ihnen über Ihre Wünsche zu Musik, Lesungen, Texte, Gebete sowie über persönliche Fragen ins Gespräch zu kommen.
Neben den sichtbaren administrativen Vorbereitungen ist es ratsam, vor der Feier der Trauung einen inneren Weg der Vorbereitung zu gehen. Prüfen Sie das Angebot an Vorbereitungskursen und Einkehrtagen in der Region oder gestalten Sie einen eigenen Weg.
Jede/r getaufte Christ/in kann mit einem Partner/einer Partnerin des anderen Geschlechts den Bund der Ehe eingehen, wenn dem nichts Bedeutendes entgegensteht. Letzteres könnte u.a. dann der Fall sein, wenn schon ein Eheband aus einer Heirat zuvor oder eine Verwandtschaft besteht, jemand eine Weihe empfangen oder ein Ordensversprechen abgelegt hat oder der Eindruck vorherrscht, dass die Partner von aussen zur Ehe gezwungen werden. Ökumenische Eheschliessungen gehören zum kirchlichen Alltag. Die Möglichkeit der Eheschliessung besteht auch für konfessions- oder religionsüberschreitende Trauungen oder solchen zwischen Katholiken und Menschen, die nicht an Gott glauben. Bitte besprechen Sie das im vorbereitenden Gespräch.
Ist eine kirchliche Hochzeitsfeier kirchenrechtlich nicht möglich (z.B. ein Partner war bereits verheiratet oder die Partner/innen sind gleichgeschlechtlich) besteht kirchlicherseits die Möglichkeit eine alternative gottesdienstliche Feier – wie zum Beispiel eine Segnungsfeier - miteinander zu planen. Bitte besprechen Sie die Möglichkeiten mit den seelsorglich Tätigen Ihres Pfarramtes: Wir sind offen für solche Anfragen.